Unsere Abteilung für Kurzwaffen bietet dir die ideale Gelegenheit, das Schießen mit Pistolen und Revolvern in Kurz- und Großkalibern auf fachmännische Weise zu erlernen und zu meistern. Ein respektvoller Umgang mit Waffen, Munition und den Sportgeräten steht bei uns an erster Stelle.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Teilnahme an dieser anspruchsvollen Disziplin ab 18 Jahren erlaubt.
Unsere Schießbahn erstreckt sich über 25 Meter und 50 Meter und ist speziell auf die Anforderungen des Schießens mit verschiedenen Kalibern ausgelegt. Hier kannst du deine Fähigkeiten und deine Zielgenauigkeit testen.
Wir legen größten Wert auf Sicherheit und Professionalität. Unsere erfahrenen Sportschützen stehen dir zur Seite, um deine Technik zu verfeinern und dein Schießvermögen zu steigern. Sie helfen dir dabei, verantwortungsbewusst mit den Sportgeräten und der Munition umzugehen.
Das Schießen mit verschiedenen Kalibern erfordert nicht nur mentale Stärke und höchste Konzentration, sondern bietet auch die Möglichkeit, eine faszinierende Leidenschaft für erfahrene Schützen zu werden.
Erlebe die Welt des Schießsports mit Kurz- und Großkalibern und schließe dich unserer Gemeinschaft von Kurzwaffenschützen an. Wir freuen uns darauf, dich in unserer Abteilung begrüßen zu dürfen!
Frage: Welche Altersbeschränkungen gelten für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Lichtschießen?
Antwort: Die Altersbeschränkungen und Erlaubnisse sind wie folgt:
Ausnahmen von den Altersgrenzen können bewilligt werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft machen.
Das Schießen mit der Armbrust unterliegt den Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV. Verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nähere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV. Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.
Frage: Was muss ich beachten, wenn ich erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben und besitzen möchte?
Antwort: Folgende Voraussetzungen gelten:
Frage: Wie erhalte ich eine WBK und welche Rolle spielt die Sachkunde und der Bedürfnisnachweis dabei?
Antwort: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Die Schritte sind wie folgt:
Frage: Wie wirst Du Mitglied in der Schützengilde Deuchelried und wie kannst Du ein Probetraining vereinbaren?
Antwort: Der Weg zur Mitgliedschaft und zum Probetraining bei der Schützengilde Deuchelried sieht wie folgt aus: